Generaldirektor

Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt und ist in vollkommen funktionaler Eigenständigkeit für die Leitung und Verwaltung des Konsortiums verantwortlich. Der Direktor ist Leiter des Personals und verantwortlich für die Schutz- und Aufsichtsdienste; er hat Zeichnungsbefugnis und die rechtliche Vertretung des Konsortiums für die Handlungen, die satzungsgemäß in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, für alle ordentlichen Verwaltungshandlungen und für die ihm vom Verwaltungsrat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. Der Generaldirektor veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse der Konsortialorgane und leitet die operative Struktur des Konsortiums, die in sechs Bereiche gegliedert ist: Markenschutz, Marketing und Außenbeziehungen, Verwaltungsdienste, Umweltdienste, technische Dienste und technisches Sekretariat.