Die Versammlung wird von allen Mitgliedern des Konsortiums gebildet. Sie genehmigt die Jahresabschlüsse, wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und beschließt über sonstige ihr vom Verwaltungsrat vorgelegte Angelegenheiten.
Der Verwaltungsrat wird von der Mitgliederversammlung des Konsortiums gewählt und hat die umfassende Befugnis für die ordentliche und außerordentliche Leitung des Konsortiums, einschließlich der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Präsident wird aus den Reihen der Verwaltungsratsmitglieder gewählt, ist der gesetzliche Vertreter des Konsortiums und sorgt unter anderem dafür, dass das Konsortium in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüssen arbeitet.
Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt und ist in vollkommen funktionaler Eigenständigkeit für die Leitung und Verwaltung des Konsortiums verantwortlich. Der Direktor ist Leiter des Personals und verantwortlich für die Schutz- und Aufsichtsdienste; er hat Zeichnungsbefugnis und die rechtliche Vertretung des Konsortiums für die Handlungen, die satzungsgemäß in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, für alle ordentlichen Verwaltungshandlungen und für die ihm vom Verwaltungsrat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. Der Generaldirektor veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse der Konsortialorgane und leitet die operative Struktur des Konsortiums, die in sechs Bereiche gegliedert ist: Markenschutz, Marketing und Außenbeziehungen, Verwaltungsdienste, Umweltdienste, technische Dienste und technisches Sekretariat.
Der Ausschuss für das Produktionskettenmanagement setzt sich zu gleichen Teilen aus Zuchtbetrieben, Schlachthöfen und Schinkenproduzenten zusammen und führt für die Organe des Konsortiums Ausrichtungs- und Beratungstätigkeiten für die Produktionskette in Bezug auf die Anwendung der vom Konsortium verabschiedeten Produktionsspezifikation und Regelungen durch.