Steuerung

Wir handeln konsequent und effizient mit Hilfe interner Regeln und externer Kontrollsysteme, die eine hohe Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit unserer gesamten Tätigkeit gewährleisten.

Unsere Steuerung, die auf den Grundsätzen der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit beruht, verbindet operative Effizienz und Spitzenqualität der Produkte und wahrt auf diese Weise die Interessen aller Akteure der Wertschöpfungskette. 

Wir machen unsere Arbeit nach ethischen und strengen Gesichtspunkten, und unsere Produktionskette wird durch externe, unabhängige und zuverlässige Kontrollen garantiert und zertifiziert.

Konsortialorgane und Unabhängigkeit

Mit dem Konsortialvertrag errichten mehrere Unternehmer eine gemeinsame Organisation zur Regelung oder Abwicklung bestimmter Vorgänge in ihren Unternehmen.

Art. 2602 del c.c.

Das gemäß Art. 2602 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches gegründete San Daniele Schinken-Konsortium ist ein privates Konsortium, das sich aus Unternehmen zusammensetzt, die stets und ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln

Die von uns gewählte Steuerungsform gewährleistet, dass die Verwalter – d.h. die Produzenten – im allgemeinen Interesse des Sektors und aller Konsortialmitglieder handeln. Unsere Satzung stellt die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltungstätigkeit des Verwaltungsrats sicher, indem sie dem Generaldirektor und der Konsortialstruktur bestimmte ausschließliche, eigenständige und unabhängige Funktionen zuweist.

  • Mitgliederversammlung

    Die Versammlung wird von allen Mitgliedern des Konsortiums gebildet. Sie genehmigt die Jahresabschlüsse, wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates und beschließt über sonstige ihr vom Verwaltungsrat vorgelegte Angelegenheiten.

  • Verwaltungsrat

    Der Verwaltungsrat wird von der Mitgliederversammlung des Konsortiums gewählt und hat die umfassende Befugnis für die ordentliche und außerordentliche Leitung des Konsortiums, einschließlich der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder.

  • Präsident

    Der Präsident wird aus den Reihen der Verwaltungsratsmitglieder gewählt, ist der gesetzliche Vertreter des Konsortiums und sorgt unter anderem dafür, dass das Konsortium in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüssen arbeitet.

  • Generaldirektor

    Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt und ist in vollkommen funktionaler Eigenständigkeit für die Leitung und Verwaltung des Konsortiums verantwortlich. Der Direktor ist Leiter des Personals und verantwortlich für die Schutz- und Aufsichtsdienste; er hat Zeichnungsbefugnis und die rechtliche Vertretung des Konsortiums für die Handlungen, die satzungsgemäß in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, für alle ordentlichen Verwaltungshandlungen und für die ihm vom Verwaltungsrat ausdrücklich übertragenen Aufgaben. Der Generaldirektor veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse der Konsortialorgane und leitet die operative Struktur des Konsortiums, die in sechs Bereiche gegliedert ist: Markenschutz, Marketing und Außenbeziehungen, Verwaltungsdienste, Umweltdienste, technische Dienste und technisches Sekretariat.

  • Ausschuss für das Produktionskettenmanagement

    Der Ausschuss für das Produktionskettenmanagement setzt sich zu gleichen Teilen aus Zuchtbetrieben, Schlachthöfen und Schinkenproduzenten zusammen und führt für die Organe des Konsortiums Ausrichtungs- und Beratungstätigkeiten für die Produktionskette in Bezug auf die Anwendung der vom Konsortium verabschiedeten Produktionsspezifikation und Regelungen durch.

  • Ethik und Werte

    Integrität, Zusammenarbeit und Transparenz sind die Werte, die unser tägliches Engagement widerspiegeln, das den Verbrauchern in jeder Produktionsphase ein einzigartiges, natürliches und strikt rückverfolgbares Produkt garantiert.

    Um das Vertrauen der Verbraucher zu schützen und aufrechtzuerhalten, hat sich das San Daniele Schinken-Konsortiumpräzise Instrumente gegeben, die die Werte der Integrität und Ethik bei jedem Arbeitsschritt fördern.