1961 GRÜNDUNG DES KONSORTIUMS SAN DANIELE - SCHINKEN
1961 wurde das Konsortium gegründet, das sich durch die innovativen Ideen einer kleiner Gruppe von Förderern hervorhob, die sich für die Anerkennung und Registrierung des Markenzeichens einsetzten. Obwohl es diesbezüglich damals noch kein nationales Gesetz gab, wollte man damit die Qualität des Produkts sichern und vor Nachahmung schützen. Am 4. Juli 1970 wurde das Gesetz Nr. 507 verabschiedet, ein rechtliches Instrument, um die Bezeichnung “San Daniele - Schinken” offiziell schützen zu können. Man legte fest, dass die Einstufung als Schinken von Geschmack, Geruch und produktspezifischen Eigenschaften abhinge, also von Merkmalen, die von der Umgebung und den Herstellungsverfahren bestimmt werden.